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Zivilrecht

Wir beraten und vertreten Sie in Fragen und Rechtsstreitigkeiten rund um das allgemeine Zivilrecht.

Was gehört zum Zivilrecht?

Zum Zivilrecht gehören sämtliche Bereiche des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie des sonstigen Zivilrechts. Im allgemeinen Zivilrecht geht es – einfach gesagt – um diejenigen Streitigkeiten, die im Alltag zwischen Privatpersonen und/oder juristischen Personen auftreten können.

Vertragsrecht

Zum Zivilrecht zählt unter anderem das Vertragsrecht. Jeder von uns kommt in seinem Alltag immer wieder mit Verträgen in Berührung. Verträge können entweder schriftlich oder konkludent, d.h. durch schlüssiges Verhalten, abgeschlossen werden. Durch die verbreitete Nutzung des Internets ist auch der Abschluss von Online-Verträgen ein alltäglicher Vorgang. Zu den typischen Fällen im Vertragsrecht gehören Auseinandersetzungen mit Telefonanbietern, Streitigkeiten um die Rechte und Pflichten aus Kauf- oder Werkverträgen (Gewährleistungsrechte), Ansprüche aus Darlehensverträgen, Dienstverträgen oder Maklerverträgen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Schenkungen usw.. Ebenfalls hierzu gehören Streitigkeiten im Zusammenhang mit Reisemängeln sowie Ansprüche wegen Flugverspätungen oder Flugausfällen.

Unsere Mandanten nehmen unsere anwaltliche Hilfe zum Beispiel wegen folgender oder ähnlicher Probleme in Anspruch:

  • Bei Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrages wurde zugesichert, die Rufnummernportierung sei kein Problem und die Nummer wird nicht freigegeben.
  • Der bisherige Mobilfunkvertrag wurde schriftlich gekündigt und der Anbieter behauptet, er habe die Kündigung nicht erhalten.
  • Die Arbeitsplatte der neu gekauften Küche weist starke Farbunterschiede auf.
  • Es wurde einem Bekannten ein Darlehen gewährt und dieser hält sich nicht an die vereinbarten Rückzahlungsmodalitäten.
  • Nach dem Kauf eines gebrauchten Pkw wird nach einiger Zeit festgestellt, dass der Verkäufer einen Unfallschaden verschwiegen hat.
  • Das Flugzeug erreicht den Urlaubsort erst mit mehrstündiger Verspätung.
  • Das Essen im gebuchten Hotel war ungenießbar und das Hotelzimmer verschmutzt.

Sollten auch Sie Probleme mit einem Vertragspartner haben, stehen wir Ihnen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

Einzug offener Forderungen / Forderungsmanagement

Ein Problem, mit dem vor allem Unternehmen konfrontiert werden, ist die schlechte Zahlungsmoral von Kunden. Finanzschwache Kunden versuchen, die eigene Liquidität dadurch aufrechtzuerhalten, dass fällige Rechnungen überhaupt nicht oder verspätet bezahlt werden. Häufige Zahlungsausfälle können vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen existenzbedrohend sein.

Wir sind Ihnen gerne beim Einzug offener Forderungen behilflich. Durch das professionelle Forderungsmanagement in unserer Kanzlei werden Ihre Forderungen umgehend geltend gemacht und diejenigen Maßnahmen ergriffen, die zur Eintreibung der Außenstände erforderlich sind. Hierbei ist unser geschultes Team aus hochqualifizierten Mitarbeitern und Rechtsanwälten für Sie tätig. Sprechen Sie uns an.

Schadensersatzrecht / Haftungsrecht

Im Schadensersatzrecht wird unter anderem geregelt, unter welchen Voraussetzungen einer Person Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche zustehen können.

Einen Schaden kann man quasi überall erleiden oder verursachen. Daher decken die Ansprüche auf Schadensersatz einen weiten Bereich des alltäglichen Lebens ab. Ein typisches Ereignis, durch das Schadensersatzansprüche ausgelöst werden können, ist sicherlich ein Verkehrsunfall, an dem man unverschuldet beteiligt ist. Schadensersatzansprüche können sich aber auch dann ergeben, wenn man auf eisglatter Straße ausrutscht, weil der Hauseigentümer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen ist, weil man durch einen Versicherungsmakler oder einen Mitarbeiter einer Bank falsch beraten wurde, weil der Arzt bei der medizinischen Behandlung einen Fehler gemacht hat oder weil der Hund des Nachbarn zugebissen hat.

Wir sind Ihnen bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gerne behilflich. Zudem vertreten wir Sie, wenn Sie zu Unrecht auf Zahlung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden.

Sie benötigen eine Rechtsberatung?

Gerne können Sie eine Rechtsberatung telefonisch unter 07152 – 93 680 oder mit unserem Kontaktformular anfragen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.